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Unsere Leistungen
Nachlasspflegschaften Rechtssichere Vertretung unbekannter Erben

Rechtssichere Vertretung unbekannter Erben

Nachlass-
pflegschaften

Die Bestellung einer Nachlasspflegschaft erfolgt, wenn die gesetzlichen Grundlagen nach § 1960 oder § 1961 BGB gegeben sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Erben zunächst nicht bekannt sind und der Nachlass gleichzeitig schutzbedürftig ist. In solchen Fällen wird durch das Nachlassgericht ein Nachlasspfleger eingesetzt, dessen Tätigkeit unter gerichtlicher Aufsicht steht.

Der Nachlasspfleger übernimmt die gesetzliche Vertretung der unbekannten Erben und handelt ausschließlich in ihrem Interesse. Seine Aufgaben umfassen die Sicherung des Nachlasses, die Feststellung und Ermittlung der Erben sowie die spätere Übergabe des Vermögens an die Berechtigten.

Die typischen Aufgaben im Rahmen einer Nachlasspflegschaft sind:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses:

    Schutz von Vermögenswerten, Kündigung oder Fortführung von Verträgen, Organisation der Haushaltsauflösung.

  • Ermittlung der Erben:

    Durchführung umfassender Recherchen im In- und Ausland, Kontakt mit Standesämtern, Archiven oder möglichen Angehörigen.

  • Erfüllung rechtlicher und steuerlicher Pflichten:

    Abgabe von Steuererklärungen, Kommunikation mit Behörden und Gerichten.

  • Übergabe an die Erben:

    Sobald die Erbfolge feststeht, wird der Nachlass geordnet an die berechtigten Personen übergeben.

Erbenermittlung
Unterschrift Testament
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Die Nachlasspflegschaft sichert den Nachlass, bis die Erben feststehen, und schützt ihn vor Verlust oder Zugriff Unbefugter.

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